Jugendberufsagentur Nordfriesland
Jugendberufsagentur Nordfriesland
Um jungen Menschen im Kreis Nordfriesland die Berufsorientierung zu erleichtern und ihnen in schwierigen sozialen Situationen unter die Arme zu greifen, haben die Beruflichen Schulen des Kreises Nordfriesland in Niebüll und Husum, die untere Schulaufsicht über die allgemeinbildenden Schulen im Kreis Nordfriesland, die Agentur für Arbeit in Flensburg, die Sozialzentren und das Jobcenter sowie die Kinder- und Jugendhilfe Nordfriesland ihre Leistungen in der Jugendberufsagentur Nordfriesland zusammengeführt.
Die Jugendberufsagentur Nordfriesland mit Büros in Niebüll und Husum bietet allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren im Kreis individuelle Unterstützung bei persönlichen Problemen, schwierigen sozialen Situationen, in der Berufswahl sowie bei der Schul- und Studienorientierung.
Das Büro der Jugendberufsagentur Nordfriesland in Niebüll befindet sich in der Uhlebüller Straße 22 (gegenüber vom Schulzentrum, hinter der Familienbildungsstätte). Die Homepage lautet: www.jba-nf.de.
Telefonisch sind die Mitarbeiter/-innen unter 04841/67-871 erreichbar. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis donnerstags, jeweils von 10 bis 17 Uhr.
Berufsberatung in der Schule
Die Agentur für Arbeit bietet den Schülerinnen und Schülern der Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen in Nordfriesland in den Schulen ihre Leistungen zur Berufs- und Studienwahl und zur beruflichen Beratung an und unterstützt die Schulen bei der Gestaltung ihres Berufswahlunterrichts.
Im Rahmen dieser Arbeit werden auch Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze vermittelt und Veranstaltungen zur Zusammenführung der jungen Menschen mit der heimischen Wirtschaft geplant und durchgeführt.
Koordinierte Unterstützung bei individuellen Problemfällen
Wenn Schülerinnen oder Schüler bei persönlichen Problemen Unterstützungsbedarf haben oder selbiger durch die Klassenlehrkräfte festgestellt wird, kann unverzüglich der Beauftragte für das Problemfallmanagement, den es in allen nordfriesischen Schulen gibt, nach Rücksprache mit den Sorgeberechtigten, in den Fall eingewiesen werden. Er nimmt Verbindung mit den kompetenten Beratern – etwa Jugendamt, Suchthilfe, jugendärztlicher Dienst, Eingliederungshilfe - auf und organisiert auf diesem Wege schnelle Hilfe zur Selbsthilfe.
Geben die Sorgeberechtigten ihr Einverständnis für dieses Vorgehen nicht, darf der Fall nicht weiterverfolgt werden; es sei denn, dass ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht. Dann würde das Jugendamt automatisch tätig werden.
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